Wer ist berechtigt eine Polymedikationsanalyse in Anspruch zu nehmen?
Anspruch auf eine Medikationsanalyse haben sowohl privat als auch gesetzlich versicherte Personen, die dauerhaft fünf oder mehr verschiedene Medikamente einnehmen. Dabei werden nur Arzneimittel berücksichtigt, die systemisch wirken oder inhaliert werden und ärztlich verordnet wurden, beziehungsweise verschreibungspflichtig sind.